Vorsicht bei „Zahlungsaufforderungen“ aus Italien – Teil 2: So sehen sie aus!
Rosenheim (MH) 2. September 2018: Wir hatten schon einmal in unserem Blog zur Vorsicht bei „Zahlungsaufforderungen“ aus Italien aufgerufen. Gerade hat wieder ein Rückkehrer nach dem Italienurlaub einen „Liebesbrief“ aus dem italienischen Toscolano Maderno / Gardasee mitgebracht: Mit der „Zahlungsaufforderung“ wird der Eindruck eines italienischen Bußgeldbescheides erweckt!
Schreiben genau ansehen!
Die Muster dieser „Knöllchen“ sehen immer wieder gleich aus. Mit amtlich aussehenden Stempeln, Hologrammen und Logos wird dem Halter eines Pkws eine „Zahlungsaufforderung“ mit Hinweisen auf italienische Rechtsvorschriften zugeschickt. Die Schreiben sollen beeindrucken und Angst machen! Der Empfänger soll gleich – am besten noch mit Kreditkarte – für den Verstoß zahlen!
Wer ist der Absender? – Kleingedrucktes genau lesen!
Die entscheidenden rechtlichen Fakten stecken – wie so oft – aber im Kleingedruckten ganz am Ende des vermeintlichen Bußgeldbescheids und werden gerne überlesen. In dem beigefügten Muster einer solchen Zahlungsaufforderung aus Italien finden sich in kleiner Schrift ganz am Ende der Hinweis auf die Freiwilligkeit der Zahlung:
„Die kommunale Polizei hat Nivi Credit S.r.L. Div. European Municipality
Outsourcing, (…) Firenze – Italia, beauftragt die Durchführung aller
entstehenden Tätigkeiten bezüglich Ihrer Akte zu übernehmen
(Sondervollmachtsurkunde): PROCURA SPECIALE.
Die vorliegende Zahlungsaufforderung stellt noch keine amtliche Zustellung (Protokollbescheid) dar, deshalb liegt es im Ermessen des Empfängers, ob er in gütiger Einigung eine Zahlung durchführen möchte“.
Ist die Zahlung freiwillig oder drohen wirklich Konsequenzen?
Zwar nett, aber mißverständlich! – Der Hinweis heisst nämlich nichts anderes als dass eine Zahlung freiwillig ist.
Muster
Hier das Muster einer „dubiosen“ italienischen Zahlungsaufforderung!
ITALIENISCHE ZAHLUNGSAUFFORDERUNG!
Fazit:
Bei allen Zahlungsaufforderungen aus dem Ausland immer alles gründlich und bis ganz zum Schluss lesen! Oftmals geht es nicht um ein reguläres Bußgeld und ein Grenzen überschreitendes Vollstreckungsverfahren gemäß EU-Vereinbarung, sondern nur um die möglichst schnelle und problemlose Beitreibung von Geldstrafen durch ein Bank-und/oder Kreditunternehmen.
Wir beraten Sie gerne kostenpflichtig zum dem Thema Nivi Credit! Kontaktieren Sie unsere Rechtsanwälte in Rosenheim bitte nur für eine kostenpflichtige Beratung!
Uns erreichen zu diesem Themenkomplex täglich unzählige Anfragen. Wir haben daher die allgemeinen, unverbindlichen Hinweise in diesen Beitrag für Sie zur Information mit aufgenommen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir angesichts der Vielzahl der eingehenden Anfragen zu diesem Komplex keine kostenfreien Rechtsauskünfte zu Ihrem konkreten Fall erteilen können. Wenn Sie uns kontaktieren, können wir leider erst nach Abstimmung der Beratungskosten eine kostenpflichtige Beratung zu Ihrem individuellem Fall abstimmen! Wir können aber auch für telefonische Anfragen oder Beratungsanfragen per E-Mail / Kontaktformular nur nach vorheriger Kostenvereinbarung konkrete Auskünfte zu Ihrem Fall geben. Leider wird der vereinbarte Stundensatz bzw. die Beratungspauschale nicht vollständig von einer Rechtsschutzversicherung übernommen. Unsere Rechtsanwälte können daher – auch wenn Sie Ihnen gerne helfen – leider keine allgemeinen, kostenlosen Auskünfte geben.
Tatsächlich habe ich so eine Aufforderung bekommen aus Italien,la Spezia ! 91 ,7 Euro Bußgeld für eine angebliche befahrene Fußgängerzone!!! Hab das Foto aufgerufen mit dem Code ! Links und rechts pakierende Auto ,die Straße mit Google Map angeschaut, …..echt lächerlich!! Da ich die Gegend dort kenne weiß ich genau das es eine normale Straße ist ! Hab alles abfotografiert, und der Ortspolizei geschickt, mit vermerkt das ich Einspruch erhebe und alles meinem Anwalt übergebe!
Haben Sie schon eine weitere Reaktion bekommen?
Wir sind gespannt!
Beste Grüße!
Ihr Team von Dr. Herzog Rechtsanwälte
http://www.drherzog.de
Mittlerweile wurden die Schreiben angepasst. „… deshalb liegt es im Ermessen des Empfängers, ob er in gütiger Einigung eine Zahlung durchführen möchte“ wurde ersetzt mit “ … und deshalb ist es nicht zulässig einen Einspruch infolge zu erheben.“ Ändert sich rechtlich dadurch etwas?
Vielen Dank für die Info! Wir denken, dass sich an der Einschätzung nichts ändert. Informieren Sie uns bitte, wenn Sie Neuigkeiten haben! Wir sind gespannt!
Beste Grüße!
Ihr Team von Dr. Herzog Rechtsanwälte
http://www.drherzog.de
Guten Tag, die Beispiele, von denen ich hier auf Ihrer website gelesen habe sind interessant. Ich kann noch eine Variante hinzufügen, die ich am 10.03.2022 für einen „Verstoß“ vom 01.08.2021 bekommen habe: das Schreiben scheint den quasi amtlichen Kopf etc. von Nivi zu tragen, es wurde jedoch eine eindeutig falsche IBAN angegeben (IT66 Y020 0802 8370 0010 6110 915), so daß eine Überweisung nicht möglich ist. Ich habe mir das bei der Bank bestätigen lassen und auch mit der ADAC Rechtsabteilung gesprochen. Dort hat man mir geraten, der Nivi eine entsprchende e-mail zu senden und diese gut aufzubewahren! Ich warte nun gespannt auf eine Antwort.
Die in Rede stehende Summe ist mit weniger als € 6 gering und hätte ich sofort bezahlt, was eben nicht möglich war.
Vielen Dank für die Info! Informieren Sie uns doch über die Antwort von Nivi credit. Wir sind gespannt!
Beste Grüße!
Ihr Team von Dr. Herzog Rechtsanwälte
http://www.drherzog.de
Meine Geschichte für alle die auch verunsichert sind:
Ich habe angeblich 2 Mal falsch in Mailand auf dem Fußweg geparkt und habe zwei Schreiben mit einer Zahlungsaufforderung nach Hause bekommen. Ich behaupte, ich bin nicht so leichtgläubig und falle normalerweise nicht auf so etwas rein, aber in diesem Falle war alles so hochoffiziell und es war sogar mein Autokennzeichen angegeben. Ich habe Familie in Italien und möchte da weiterhin mit einem guten Gewissen hinfahren… nur in Mailand war ich noch nie. Ich habe dann den Fehler begangen und einen Widerspruch eingelegt und habe damit wohl meine Kontaktdaten bestätigt. Dieser Widerspruch wurde dann natürlich ignoriert und ich habe weiter Mahnungen und Zahlungsaufforderungen bekommen.
Der Polizist mit dem ich gesprochen habe war total unmotiviert und hat mich mit einem „Das ist Betrug, werfen Sie den Brief einfach weg“ abgekanzelt. Ich habe einen Anwalt kontaktiert und der hat gesagt, wenn da etwas Wahres dran sein sollte, dann kann nur die deutsche Justiz den Betrag einfordern. Ich soll das aussitzen und ein dickes Fell bilden. Das mache ich jetzt.
Ich habe dann noch 5 weitere Strafzettel bekommen. 5 Mal in Folge über 20 Km/h zu schnell gefahren innerhalb von 2 Wochen????
Das habe ich ignoriert und habe Ruhe. Ich muss noch dazu sagen, die Schreiben kommen per Einschreiben. Ich nehme diese nicht an.
Die ersten beiden Zahlungsaufforderungen kommen mittlerweile von einer Anwaltskanzlei aus Florenz. Ich habe die Daten mit Ihrem Muster verglichen und es passt. Nur die IBAN ist leicht anders:
Mahnschreiben von „Studio Legale – Avv Giulia Brizzi im Auftrag der Gemeinde von COMMUNE DI MILANO Polizia locale
Kontoinhaber: NIVI S.p.A
BANCA SELLA S.p.A.-V.le Redi 59/61 50144 Firenze
Iban: IT 28 Q 03268 02802 052869612302 /Swift/Bic: SELBIT2BXXX
oder über die Web-Seite: emo.nivi.it
Ich werde es weiterhin aussitzen, es ist noch nicht zu Ende