Woher kommt die Robenpflicht für Anwälte?
Die schwarze Robe ist die Standestracht der Anwälte. Böse Zungen munkeln, die Robenpflicht sei für Anwälte eingeführt worden, damit man diese von Ihren Mandanten bzw. Verbrechern unterscheiden kann. Doch woher kommt diese Tradition?
Eine Anweisung von Friedrich Wilhelm I. von Preußen aus dem Jahre 1726 stützt die These der Bösedenkenden:
„Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene
schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung
gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt.“
Friedrich Wilhelm I. von Preußen, Kabinettsorder vom 15. Dezember 1726
für Gerichte und juristische Fakultäten