VerkehrsRECHTSNEWS - Dr. Herzog Rechtsanwälte

Anschnallpflicht gilt nur während der Autofahrt! Wer sich nicht anschnallt trägt bei Unfall erhebliches Mitverschulden – aber angeschnallt muss man nur während der Fahrt!

Anschnallpflicht gilt nur während der Autofahrt! Wer sich nicht anschnallt trägt bei Unfall erhebliches Mitverschulden – aber angeschnallt muss man nur während der Fahrt sein! Bundesgerichtshof zur Haftungskürzung wegen Mitverschuldens bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurts Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin befuhr mit ihrem Pkw nachts gegen 3:10 Uhr eine Bundesautobahn und verlor aus…

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Blendende Sonne ist keine Ausrede bei Unfall oder Verkehrsübertretung!

ACE-Vertrauensanwalt Dr. Herzog: „Blendende Sonne keine Ausrede bei Unfall oder Verkehrsübertretung!“ Rosenheim (ACE) 29. September 2011 – Im Herbst beeinträchtigen nicht nur Nebel und Zwielicht die eigene Sicht, besonders die tiefstehende Sonne erhöht die Unfallgefahren, warnt jetzt der Rosenheimer Vertrauensanwalt des ACE Auto Club Europa. „Gerade jetzt an schönen Herbsttagen wächst bei sinkendem Sonnenstand das…