Bundesregierung: Videostreaming urheberrechtlich unbedenklich
Das reine Betrachten eines Videostreams stellt nach Auffassung der Bundesregierung keine Urheberrechtsverletzung dar. Dies geht laut einer Meldung von «Spiegel Online» aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (BT-Drs. 18/195) hervor. Die Partei hatte die Anfrage anlässlich der Abmahnwelle gegen Nutzer des Videostream-Portals «Redtube» gestellt hatte. Allerdings sei die Zulässigkeit des Streamings – hierauf wurde von der Bundesregierung hingewiesen – höchstrichterlich noch nicht geklärt. Letztlich könne die Frage nur vom Europäischen Gerichtshof entschieden werden, so die Regierung.
Aber Vorsicht: Die Mitteilung der Bundesregierung ist kein „Freibrief“ und nur eine Meinungskundgabe der Regierung! Denn letztlich entscheidet ausschließlich das zuständige Gericht über diese Rechtsfrage und nicht die Regierung. Eine Einmischung der Bundesregierung in die richterliche Unabhängigkeit ist nicht gestattet. Ggf. kann die Bundesregierung aber für künftige Fälle entsprechende gesetzliche Regelungen initiieren!
Haben Sie eine Abmahnung erhalten, sollten Sie unverzüglich eine im Internetrecht versierte Kanzlei aufsuchen!