StrafRECHTNEWS - Dr. Herzog Rechtsanwälte

„Drecksfotze“, „Schlampe“, „Dreckssau“… keine strafbare Beleidigung?

Sind öffentliche Äußerungen wie „Stück Scheisse“, „altes …s Drecksschwein“, „Geisteskrank“, „kranke Frau“, „Schlampe“, „Gehirn Amputiert“, „Drecks Fotze“, „Sondermüll“, „Alte perverse Dreckssau“ wirklich keine Beleidigungen? Wir hatten schon damals in unserem Blog über eine Entscheidung zu der Äußerung „Leck mich am Arsch!“ berichtet. Für Diskussionen und Aufsehen erregte nun wieder kürzlich ein Beschluss des Landgerichts Berlin in einem…

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„Leck mich am Arsch!“ ist keine strafbare Beleidigung!

Dauerbrenner berühmtes Zitat „Leck mich am Arsch!“ Auch wenn die Entscheidung, die wir zuerst im Jahr 2011 in diesem Blog veröffentlicht hatten, schon etwas älter ist, stellt sie für uns immer noch einen Dauerbrenner dar. Eine Beleidigung ist nach § 185 StGB setzt einen rechtswidrigen Angriff auf die Ehre einer anderen Person durch vorsätzliche Kundgabe…

Strafrecht Rechtsanwalt Rosenheim

„Obergauleiter der SA-Horden“ und „Kinder von Adolf Hitler“ muss keine Beleidigung sein

Bezeichnung als „Obergauleiter der SA-Horden“ und „Kinder von Adolf Hitler“ muss als „Gegenschlag“ auf einen verbalen Angriff keine Beleidigung sein Das Bundesverfassungsgericht betont in seiner Entscheidung vom 08.02.2017 über eine Verfassungsbeschwerde erneut den Stellenwert der Meinungsfreiheit in Zusammenhang mit einer „Schmähkritik“. Die falsche Einordnung einer Äußerung als „Schmähkritik“ verkürzt den grundrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit Wegen…