Rechtnews Header Rechtsanwälte Herzog Rosenheim

Blendende Sonne ist keine Ausrede bei Unfall oder Verkehrsübertretung!

ACE-Vertrauensanwalt Dr. Herzog: „Blendende Sonne keine Ausrede bei Unfall oder Verkehrsübertretung!“ Rosenheim (ACE) 29. September 2011 – Im Herbst beeinträchtigen nicht nur Nebel und Zwielicht die eigene Sicht, besonders die tiefstehende Sonne erhöht die Unfallgefahren, warnt jetzt der Rosenheimer Vertrauensanwalt des ACE Auto Club Europa. „Gerade jetzt an schönen Herbsttagen wächst bei sinkendem Sonnenstand das…

VersicherungsRECHTSNEWS - Dr. Herzog Rechtsanwälte

Versicherungsrecht: Bundesgerichtshof entscheidet zum Leistungskürzungsrecht bei Trunkenheitsfahrt

Bundesgerichtshof entscheidet zum Leistungskürzungsrecht des Versicherers bei grober Fahrlässigkeit (Trunkenheitsfahrt) – Nach dem Urteil kann ein Leistungskürzungsrecht des Versicherers nach § 81 Abs. 2 VVG* wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles ausscheiden, wenn der Versicherungsnehmer unzurechnungsfähig war.