Wertgrenze für Annahme der Gefährdung einer Sache von bedeutendem Wert bei gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr liegt bei 750 Euro
Wertgrenze für Annahme der Gefährdung einer Sache von bedeutendem Wert bei gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr liegt bei 750 Euro. Die Verurteilung wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr ist im Hinblick auf die Wertgrenze rechtmäßig, wenn der Verurteilte an den betroffenen Fahrzeugen einen jeweiligen Schaden in Höhe von 800 Euro und mehr verursacht hat. Eine…