Strafrecht Unfallflucht: fehlende Belehrung des verdächtigen Fahrzeughalters macht Aussage unverwertbar
OLG Nürnberg: Ohne Belehrung des einer Unfallflucht verdächtigen Fahrzeughalters als Beschuldigter ist bei einer Befragung die Aussage unverwertbar
StPO §§ 136 I 2, 163a IV 2, 333, 341 I, 344, 345; StGB § 142 I
1. Für die Notwendigkeit einer Beschuldigtenbelehrung gem. § 136 I StPO ist die Stärke des Tatverdachts des vernehmenden Polizeibeamten maßgeblich; diesen Entscheidungsspielraum darf der Polizist allerdings nicht missbrauchen und die Belehrung zu weit hinausschieben.
2. Bei der Vernehmung des Fahrzeughalters ist dieser als Beschuldigter zu belehren, da sich der Tatverdacht in der Regel schon auf diesen verdichtet, selbst wenn auch andere Personen als Fahrer in Betracht kommen.
3. Eine Verletzung der Beschuldigtenbelehrungspflicht führt regelmäßig zu einem Beweisverwertungsverbot.
OLG Nürnberg, Beschluss vom 04.07.2013 – 2 OLG Ss 113/13
Zitat nach Nachrichten der beck-aktuell-Redaktion vom 31. Januar 2014, BeckRS 2014, 01452