Kann ich bei einer regelmäßigen Arzneimitteleinnahme von Tavor meinen Führerschein verlieren?
Gern. §§ 3 Abs. 1 i.V.m. 2 Abs. 7 und 8 StVG, § 46 Abs. 1 FeV hat die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich der Inhaber einer Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Dies gilt insbesondere dann, wenn Erkrankungen oder Mängel nach der Anlage 4 zur FeV vorliegen.
Keine Eignung bei Abhängigkeit von psychoaktiv wirkenden Stoffen
Nach Nr. 9.3 der Anlage 4 zur FeV ist zum Führen von fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeugen nicht geeignet, wer von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) oder von anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen abhängig ist.
Lorazepam, der Wirkstoff in Tavor ist in der Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes als verkehrs – und verschreibungsfähiges Betäubungsmittel aufgeführt (ausgenommen sind nur Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu 2,5 mg Lorazepam enthalten).
Keine Eignung bei mißbräuchlichem Konsum von psychoaktiv wirkenden Stoffen
Auch ungeeignet ist, wer nach Nr. 9.4 solche Stoffe missbräuchlich konsumiert.
Entgiftung und Entwöhnung mit Abstinenz von 1 Jahr nötig
Eine Eignung kann frühestens nach erfolgter Entgiftung und Entwöhnung und dem Nachweis einer einjährigen Abstinenz wieder angenommen festgestellt werden.
Entzug der Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung durch die Fahrerlaubnisbehörde möglich
Die Fahrerlaubnisbehörde kann gem.§ 3 Abs. 1 StVG, § 46 Abs. 1 i.V.m. Nr. 9.3 und 9.4 der Anlage 4 zur FeV verpflichtet bei Feststellung einer Abhängigkeit / mißbräuchlichen Nutzung die Fahrerlaubnis mit Sofortvollzug entziehen.
Lieber gleich zu Rechtsanwalt
Haben Sie von einer Behörde ein Schreiben wegen eines beabsichtigten Entzug der Fahrerlaubnis bekommen? Beauftragen Sie lieber einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens, der die lästige Schreibarbeit abnimmt und Ihre Rechte vollständig durchsetzt! Ist erst einmal ein behördlicher Bescheid ergangen, sind die Chancen gegen diese vorzugehen eher schlechter!