Schadenersatz: BGH entscheidet am 04.05.11 zur Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten
Schadenersatz: BGH entscheidet am 04.05.11 zur Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten In der Zivilsache VIII ZR 171/10 wird nach der mündlichen Verhandlung vom 06.04.2011 am 04.05.2001 vom Bundesgerichtshof eine Entscheidung verkündet werden. Hierzu aus der Pressemitteilung des BGH: Die Klägerin, eine Tankstellenbetreiberin, verlangt die Erstattung von Kosten, die sie aufgewendet hat, um den Beklagten, einen Kunden, zu ermitteln.…