Unfall: Pauschale Kosten für Telefonate etc. ohne Nachweis erstattungsfähig
Unfall: Pauschale Kosten für Telefonate etc. ohne Nachweis erstattungsfähig Der Unfallgeschädigte kann ohne Nachweis auch pauschale Unfallkosten z.B. für Telefonate, Korrespondenz etc. zwischen 25 – 30 EUR geltend machen. Der Betrag wird der Höhe nach von den Gerichten geschätzt. Bislang wurde bei Verkehrsunfällen vom OLG München ohne konkreten Nachweis höherer Kosten grundsätzlich eine Auslagenpauschale in Höhe von 25,00…