Fachanwalt für Verkehrsrecht
Professionelle Beratung im Verkehrsrecht bedarf umfassender Rechtskenntnis und Erfahrung. Sofern Sie im Bereich der Verkehrsrechts nach Rat und spezieller Unterstützung suchen, sollten Sie sich deshalb vertrauensvoll an den Fachanwalt für Verkehrsrecht wenden.
Besondere Qualifikation
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht verfügt gem. § 14 d) Fachanwaltsordnung (FAO) über eine zusätzliche Qualifikation im Fachgebiet des Verkehrsrecht. Für das Fachgebiet Verkehrsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht,
2. Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherungen,
3. Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht,
4. Recht der Fahrerlaubnis,
5. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.
Eine ordnungsgemäße und effektive Vertretung des Rechtssuchenden durch den Fachanwalt für Verkehrsrecht wird durch diese Spezialisierung ebenso gewährleistet, wie eine umfassende Beratung und vielfältige Unterstützung im gesamten Bereich des Verkehrsrechts.
Nachweis der besonderen Qualifikation
Die besondere Qualifikation muss der Fachanwalt für Verkehrsrecht vor einer für ihn örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer nachgewiesen haben, die dem Rechtsanwalt die Fachanwaltsbezeichnung verleiht.
Für eine Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung müssen die Voraussetzungen der §§ 2 und 3 FAO vorliegen. Das heißt, der Rechtsanwalt muss über besondere theoretische Kenntnisse sowie über besondere praktische Erfahrung verfügen. So wird von dem Anwalt für das Fachgebiet Verkehrsrecht nach der Fachanwaltsordnung der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse verlangt auf den Fachgebieten
1. Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht,
2. Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherungen,
3. Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht,
4. Recht der Fahrerlaubnis,
5. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.
Besondere Erfahrung
Darüber hinaus muss eine dreijährige ununterbrochene Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt vorgewiesen werden können
Diese besonderen theoretischen Kenntnisse erwirbt der Rechtsanwalt im Rahmen eines Fachanwaltslehrganges, den der Anwalt mit drei bestandenen Klausuren absolvieren muss.
Auch muss der Fachanwalt für Verkehrsrecht besondere praktische Fähigkeiten nachweisen durch mindestens 160 Fälle, davon mindestens 60 gerichtliche Verfahren. Die Fälle müssen sich auf mindestens 3 verschiedene Bereiche des § 14 d Nr. 1 bis 4 beziehen, dabei auf jeden dieser drei Bereiche mindestens 5 Fälle.
Ständige Fortbildung
Nach dem Erhalt der Fachanwaltsbezeichnung wird von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht die jährliche Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung seines Fachgebietes gemäß § 15 FAO verlangt. Von dieser Fortbildung ist die Rechtsanwaltskammer unaufgefordert zu benachrichtigen.
Hier können Sie die Fachanwaltsordnung einsehen und downloaden.
Infos zum Thema Anwalt für Verkehrsrecht
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